XtraWash AGB

Mit Benutzung der Anlage werden die XtraWash AGB anerkannt.

Ordnung zur Benutzung

  1. Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen gestattet:

    • Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände 10 Km/h.
    • Die Waschboxen sind ausschließlich für PKW, Kleinbusse, Kombis, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Krafträder bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insbesondere stark verschmutzte Baustellenfahrzeuge, Nutzfahrzeuge oder Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nicht gestattet.
    • Die Waschboxen sind nach der Reinigung im sauberen Zustand zu verlassen.
    • Wird Die Waschbox stark mit Lehm – Sand oder Fett / Öl Anhaftungen verschmutzt, berechnen wir Ihnen für die Reinigung nach Aufwand mindestens jedoch 75€ zzgl. MwSt. nachträglich.
    • „Eimerwäsche“ ist zu Stoßzeiten, generell aber an Hauptwaschtagen wie Freitags und Samstags sowie die letzten Tage vor Feiertagen in der Zeit von 9 – 19 h verboten!
    • Felgenreiniger etc. dürfen erst in den Waschboxen aufgesprüht werden. Die Verwendung auf den Hoffllächen ist untersagt!

  2. Beachten Sie die zulässige Höhenbegrenzung. Die Angaben befinden sich jeweils über der jeweiligen Waschboxen.
  3. Selbst mitgebrachte Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden.
  4. Öl oder Bremsflüssigkeitswechsel sowie Reparatur und Wartungsarbeiten sind auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
  5. Unsere Reinigungsgeräte werden mindestens 2 mal Täglich von uns kontrolliert. Der Benutzer hat sich vor jedem Gebrauch davon zu überzeugen dass sich diese im einwandfreien Zustand befinden. Besonders Schaumbürsten sind vor Gebrauch zu kontrollieren und gegebenenfalls mit der HD-Lanze auszuspülen. Bei Mängel oder Beschädigungen informieren Sie uns bitte und verwenden eine andere Waschbox.
  6. Den Anweisungen des zuständigen Personals ist Folge zu leisten.
  7. Auf dem Gelände der Anlage gelten die Vorschriften der StVO. Befahren der Anlage auf eigener Gefahr.
  8. In den Müllbehältern ist der Einwurf von Hausmüll oder gewerblicher Müll strengstens verboten. Ebenso ist das Entsorgen von Altöl, leeren Ölkanistern etc. Verboten.

Gewährleistung und Haftung

  1. Wir gewährleisten eine ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer mangelhaften Reinigungsergebnis, hat der Kunde Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betreiber oder wenn vorhanden dem Personal anzumelden. Spätere angemeldete Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
  2. Ersatzansprüche von offensichtlichen Schäden können nur dann geltend gemacht werden wenn der Kunde die Schäden noch vor dem Verlassen des Grundstücks dem Betreiber oder Personal meldet.
  3. In den Wintermonaten ist mit Glatteis zu rechnen, das Befahren erfolgt auf eigener Gefahr. Wir haften nur wenn das Eis vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entfernt wurde. Durch den Waschvorgang kann es durch Sprühnebel außerhalb der Waschboxen immer zu Glatteisbildung kommen.
  4. Wir haften des Weiteren nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder Benutzungshinweisen entstanden sind, es sei den Mithaftung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.